Blockiergebühr an Elektro-Ladesäulen

Liebe Nutzerin, lieber Nutzer,

leider kam es zuletzt immer häufiger zu Beschwerden über blockierte Elektroladesäulen. Viele belegen den Platz an der Ladesäule als gefühlt einfache Lösung bei der Parkplatzsuche. Dies ist besonders ärgerlich, da es nur eine begrenzte Anzahl von Ladesäulen gibt. Seit der letzen Änderung des Bußgeldkatalogs kostet das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge seit dem 09. November 2021 55€.

Seit dem 1.4.2022 erhebt die Westfalen AG eine Blockiergebühr für Fahrzeuge, die eine Ladesäule über das Laden hinaus belegen. Da wir die Blockiergebühren in Zukunft an Sie weitergeben müssen, informieren wir Sie hiermit über die damit verbundenen Kosten:

Jedes Elektrofahrzeug darf außerhalb der Stadt Münster im Ladesäulen-Roaming-Netzwerk der Westfalen AG nur so lange stehen, dass die Zeit von 240 Minuten pro Ladevorgang (150 Minuten an Schnell-Ladesäulen) nicht überschritten wird. Danach werden 0,05 € pro jede weitere Minute berechnet.

Hier nochmal der Überblick:

An allen Roaming Ladestationen

Kostenfreie Ladezeit

Blockiergebühr

Wechselstrom (AC)

240Minuten

0,05 €/ Minute

Gleichstrom (DC)

150Minuten

0,05 €/ Minute


Wichtig: Diese Regelung gilt nicht an den Stationen, an denen die Elektro-Stadtteilautos Ihren festen Stellplatz haben.

Für Rückfragen oder Anmerkungen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

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Ihr Till Ammann und das Stadtteilauto-Team